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AutorenbildPeter Seppelfricke

EBITDA-Marge

Aktualisiert: 10. März 2021

Das EBITDA ist eine betriebswirtschaftliche Kennzahl, die den nachhaltigen operativen Cashflow vor Steuern eines Unternehmens beschreibt. EBITDA ist die Abkürzung (Akronym) für englisch: Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortization. Übersetzt beschreibt das EBITDA also einen „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände“.

Abb. 1: Zeit- und Betriebsvergleiche EBITDA

 

EBITDA steht für earnings before interest, taxes, depreciation and amortization. Übersetzt beschrieb das EBITDA also einen „Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände“. Das EBITDA erhält man, in dem man zum (bereinigten) EBIT-Ergebnis die Abschreibungen auf Sachanlagen sowie auf immaterielle Vermögensgegenstände (Goodwill, Patente etc.) hinzuaddiert.


EBIT (bereinigt)

+ Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen

= EBDIT

+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände

= EBITDA

 

Interpretation des EBITDA


Das Berechnungsschema für das EBITDA-Ergebnis folgt der indirekten Berechnung eines Cashflows: Durch Addition der nicht-zahlungswirksamen Abschreibungen auf ein operatives Ergebnis erhält man einen operativen Cashflow. Die Ermittlung des operativen Cashflows erfolgt beim EBITDA auf Grundlage einer vereinfachenden Formel – es werden nicht alle zahlungsunwirksamen Vorgänge erfasst. Im Berechnungsschema werden nur die regelmäßig anfallenden und recht stabilen Abschreibungen berücksichtigt. Das EBITDA wird demzufolge nicht verzerrt durch Veränderungen in anderen Positionen, die eher zufällig schwanken (z.B. Veränderung der Rückstellungen, Veränderungen im Net Working Capital). In der Folge ist das EBITDA-Ergebnis deutlich stabiler als z.B. der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit. Das EBITDA kann demzufolge als (einfach zu berechnender) nachhaltiger operativer Cashflow vor Steuern interpretiert werden. Das Prädikat „nachhaltig“ ist besonders dann gerechtfertigt, wenn die Ermittlung des EBITDA auf einem EBIT-Ergebnis aufsetzt, das um außergewöhnliche und aperiodische Effekte bereinigt wurde.


Das EBITDA-Ergebnis eignet sich insbesondere für grenzüberschreitende Vergleiche der operativen Performance, da alle wesentlichen Verzerrungen auf internationaler Ebene (Abschreibungspolitik, Goodwill-Behandlung, Finanzierungspolitik, Steuersystem) im EBITDA eliminiert sind. Aufgrund der Ausschaltung zahlreicher (schwankender) Größen weist das EBITDA bzw. die EBITDA-Marge eine höhere Stabilität auf als andere Ergebnisse bzw. Margen. Es bietet deshalb eine gute Ausgangsbasis zur Abschätzung der zukünftigen Ertragskraft.

 

Probleme des EBITDA


Die Bezeichnung des EBITDA-Ergebnisses als operativer „Gewinn“ ist allerdings irreführend. Diese Interpretation suggeriert eine Ertragskraft, die bei genauer Betrachtung nicht gegeben ist. Bei einem Gewinn (wie z. B. dem EBIT) handelt es sich um einen Saldo aus Erträgen und Aufwendungen. Ein positiver Saldo (Gewinn) zeigt auf, dass das betrachtete Unternehmen in der betreffenden Periode das Vermögen der Kapitalgeber vermehren konnte, ein negativer Saldo (Verlust) kennzeichnet eine Vernichtung von Vermögen. Aus einem positiven EBITDA-Ergebnis kann dagegen nicht auf eine Vermögensmehrung geschlossen werden. Aus dem operativen Cashflow vor Steuern (EBITDA) müssen zur Aufrechterhaltung des Geschäfts noch die erforderlichen Investitionen (Ersatzinvestitionen) finanziert werden. Darüber hinaus mindern auch Steuerzahlungen des Unternehmens die tatsächlich zur Verfügung stehenden Cashflows. Zur Beurteilung einer Vermögensmehrung im operativen Geschäft sollten deshalb besser operative Gewinngrößen (EBIT, NOPAT) oder operative Free Cashflows betrachtet werden.


Betriebsvergleiche von Unternehmen mit unterschiedlicher Kapitalintensität anhand des EBITDA bzw. von EBITDA-Margen machen wenig Sinn. Unternehmen mit unterschiedlicher Kapitalintensität weisen einen unterschiedlichen Bedarf an Ersatzinvestitionen auf und die entsprechenden EBITDA-Ergebnisse sind unterschiedlich einzuordnen. Auch geringere Schulden oder geringere Steuerzahlungen erfordern zur Aufrechterhaltung des Geschäfts niedrigere EBITDA-Ergebnisse. Vergleiche von Bewertungen und Margen auf der Grundlage des EBITDA sind in der Folge am ehesten bei Unternehmen innerhalb derselben Branche mit vergleichbaren Investitionen und Verschuldungsgraden sinnvoll.


Obgleich das EBITDA kaum zur Unternehmenssteuerung geeignet ist, hat sich die Anwendung bei vielen internationalen Unternehmen etabliert. Man beachte aber, dass die Berechnung des EBITDA in den verschiedenen Rechnungslegungen (IFRS, US-GAAP) nicht standardisiert ist. Manche Unternehmen missbrauchen diesen Umstand und weisen an Stelle des EBITDA ein „adjusted EBITDA" bzw. "bereinigtes EBITDA" aus. Die Einstufung von Geschäftsvorfällen als bereinigungswürdiges Ereignis (z.B. Leasing-Zahlungen, Kosten für Rechtsstreitigkeiten, Restrukturierungen, Marketing-Aktionen, Abfindungen) obliegt den Unternehmen und kann sehr willkürlich vorgenommen werden.


Es besteht die Gefahr, dass das „adjusted EBITDA“ zu einem EBBS (Earnings Before Bad Stuff) bzw. EBA (Earnings Before Anything) degeneriert. Besonders fragwürdig wird es, wenn die Unternehmensleitung auf der Grundlage eines „Adjusted EBITDA“ entlohnt wird. Sie können dann ihre Vergütung besonders schnell durch große Übernahmen steigern: Weder Abschreibungen (auf möglicherweise überhöhte Kaufpreise) noch die Kapitalkosten für die Finanzierung werden im Kalkül berücksichtigt.

Mittlerweile hat sogar der Gesetzgeber die Bedeutung des EBITDA aufgewertet, es ist Bestandteil des Steuerrechts. Die Zinsschranke bezeichnete eine Regelung, bei der die Abzugsfähigkeit des Nettozinsaufwands auf einen Betrag von maximal 30 % „des Gewinns vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen auf Sachanlagen und Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (EBITDA)“ beschränkt wird (s. § 4h EStG).

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