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Prof. Dr. Peter Seppelfricke

EV / EBITDA


Man kann von einer Ergebnisgröße auf eine Cashflow-Größe schließen, wenn man die nicht-zahlungswirksamen Erträge und Aufwendungen in den Ergebnissen bereinigt (indirekte Ermittlung). Der mit Abstand Größe nicht-zahlungswirksame Posten umfasst bei vielen Unternehmen die Abschreibungen. Andere Positionen wie die Veränderungen von Rückstellungen oder die Veränderungen im Working Capital schwanken eher zufällig.

Mithin erhält man nach Addition der Abschreibungen auf das operative Ergebnis (EBIT) einen einfach zu berechnenden, nachhaltigen operativen Cashflow. Wenn man zusätzlich auch die Goodwill-Abschreibungen zurückaddiert werden, erhält man ein EBITA-Ergebnis (earnings before interest, taxes and amortization). Das A steht für Amortization und beschreibt die Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände, insbesondere die Abschreibungen auf den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert. Die Goodwill-Behandlung variiert in verschiedenen Rechnungslegungen, insofern werden diese Unterschiede im EBITDA eliminiert. Das EBITDA stellt deshalb einen (einfach berechneten) bereinigten operativen Cashflow vor Steuern dar.

Das EBITDA-Ergebnis eignet sich insbesondere für grenzüberschreitende Bewertungsvergleiche, da alle wesentlichen Verzerrungen auf internationaler Ebene (Abschreibungspolitik, Goodwill-Behandlung, Finanzierungspolitik) im EBITDA eliminiert sind.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn Unternehmen mit unterschiedlicher Kapitalintensität oder mit unterschiedlichen Steuern miteinander verglichen werden. Eine höhere Kapitalintensität sollte - aufgrund höherer Investitionen - zu einem niedrigeren EBITDA-Multiplikator führen. Eine niedrigere Steuerquote z.B. zu einem deutlich höheren Multiplikator.

Die Berechnung des Enterprise Value ist in einem separaten Blogeintrag erläutert.


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